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   BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79 (FG Stuttgart)   

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BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79 (FG Stuttgart) (https://dejure.org/1982,1099)
BFH, Entscheidung vom 12.11.1982 - VI R 193/79 (FG Stuttgart) (https://dejure.org/1982,1099)
BFH, Entscheidung vom 12. November 1982 - VI R 193/79 (FG Stuttgart) (https://dejure.org/1982,1099)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsausgaben - Fachzeitschrift - Fachtageszeitung

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 87
  • afp 1983, 432
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Dabei hängt nach dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 19.10.1970 (BFHE 100, 309 = BStBl 1971 11, 17) die Entscheidung, ob es sich um Aufwendungen für ein Arbeitsmittel oder um Lebenshaltungskosten handelt, grundsätzlich von der tatsächlichen Zweckbestimmung, d. h. der Funktion des Wirtschaftsguts im Einzelfall, ab.

    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand mehr dem Beruf oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. BFHE 100, 309 = BStBl 1971 11, 17; BFH, Urt. v. 16.10.1981 - VI R 180/79; BFHE 134, 299 = BStBl 1982 11, 67).

  • BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79

    Aufwendungen eines Englischlehrers für die Anschaffung eines allgemeinen

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand mehr dem Beruf oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. BFHE 100, 309 = BStBl 1971 11, 17; BFH, Urt. v. 16.10.1981 - VI R 180/79; BFHE 134, 299 = BStBl 1982 11, 67).

    Aufwendungen sind demnach auch bei der Anschaffung von Büchern nur dann Werbungskosten, wenn sie ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke verwendet werden (BFHE 134, 299 = BStBl 1982 11, 67).

  • BFH, 09.03.1979 - VI R 171/77

    Aufwendung für Berufskleidung - Oberkellner - Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Der objektive Charakter des "Handelsblatts" ist auch nicht derart indifferent, dass die Zuordnung zum Gegenstand der Lebensführung einerseits oder zum Arbeitsmittel andererseits ausschließlich von der tatsächlichen Verwendung abhinge, wie das der BFH z. B. für den Schreibtisch eines Lehrers (BFHE 121, 444 = NJW 1977, 1471 = BStBl 1977 11, 464), für die Schreibmaschine eines Richters (BFHE 101, 381 = BStBl 1971 11, 327) und für den schwarzen Anzug eines Oberkellners (BFHE 127, 522 = BStBl 1979 11, 519) - jeweils Arbeitsmittel bejahend - angenommen hat.
  • BFH, 18.02.1977 - VI R 182/75

    Häuslicher Schreibtisch eines Studienrats als Arbeitsmittel i. S. des § 9 Abs. 1

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Der objektive Charakter des "Handelsblatts" ist auch nicht derart indifferent, dass die Zuordnung zum Gegenstand der Lebensführung einerseits oder zum Arbeitsmittel andererseits ausschließlich von der tatsächlichen Verwendung abhinge, wie das der BFH z. B. für den Schreibtisch eines Lehrers (BFHE 121, 444 = NJW 1977, 1471 = BStBl 1977 11, 464), für die Schreibmaschine eines Richters (BFHE 101, 381 = BStBl 1971 11, 327) und für den schwarzen Anzug eines Oberkellners (BFHE 127, 522 = BStBl 1979 11, 519) - jeweils Arbeitsmittel bejahend - angenommen hat.
  • BFH, 29.01.1971 - VI R 31/68

    Anschaffung eines Tonbandgeräts - Richter - Kosten der Lebensführung -

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Der objektive Charakter des "Handelsblatts" ist auch nicht derart indifferent, dass die Zuordnung zum Gegenstand der Lebensführung einerseits oder zum Arbeitsmittel andererseits ausschließlich von der tatsächlichen Verwendung abhinge, wie das der BFH z. B. für den Schreibtisch eines Lehrers (BFHE 121, 444 = NJW 1977, 1471 = BStBl 1977 11, 464), für die Schreibmaschine eines Richters (BFHE 101, 381 = BStBl 1971 11, 327) und für den schwarzen Anzug eines Oberkellners (BFHE 127, 522 = BStBl 1979 11, 519) - jeweils Arbeitsmittel bejahend - angenommen hat.
  • BFH, 05.04.1962 - IV 127/60 U

    Aufwendungen für eine Tageszeitung und für die Beschaffung eines

    Auszug aus BFH, 12.11.1982 - VI R 193/79
    Davon geht auch die Entscheidung des BFH aus, nach der die Aufwendungen eines Rechtsanwalts für eine Tageszeitung wegen des Aufteilungs- und Abzugsverbots des § 12 Nr. 1 EStG nicht als Betriebsausgaben berücksichtigt werden können (BFHE 75, 279 = BStBl 1962 111, 368).
  • FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 2440/98

    "Handelsblatt"; Werbungskosten; Kosten der Lebensführung; Aufteilungsmaßstab;

    Zwar sei der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 12.11.1982 VI R 193/79 (Der Betrieb - DB - 1983, 372) davon ausgegangen, dass der objektive Charakter des "Handelsblatt" - wie der eines Fachbuches oder einer Fachzeitschrift - für seine berufliche Nutzung im wirtschaftlichen Bereich spreche und dass deshalb bei einem auf dem Gebiet der Steuer- und Wirtschaftsberatung tätigen Diplom-Kaufmann der Bezug dieser Zeitung nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sei.

    Die vorstehend genannten Feststellungen habe auch der BFH in seiner Entscheidung in DB 1983, 372 getroffen.

    Allerdings hat der VI. Senat des BFH in seinem Urteil in DB 1983, 372 entschieden, dass Aufwendungen für den Bezug der Zeitung "Handelsblatt" als Betriebsausgaben abgezogen werden können von einem Steuerpflichtigen, der als Diplom-Kaufmann in einer Rechtsanwalts-, Steuerbratungs-, Unternehmungsberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxis beschäftigt ist und dort Mandanten steuerlich und wirtschaftlich zu beraten hat.

    Diese Zeitung sei eher wie eine Fachzeitschrift zu beurteilen (Urteil in DB 1983, 372).

    Der erkennende Senat hält es - abweichend von der Entscheidung in DB 1983, 372 - für nicht erheblich, dass das "Handelsblatt" nicht an Wochenenden erscheint und auch keinen Lokalteil hat.

    Auch hat der VI. Senat seinerseits die Grundsätze in seinem Urteil in DB 1983, 372 nicht mehr wiederholt.

    Die Revision war gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zuzulassen, weil das vorliegende Urteil von der Entscheidung des BFH in DB 1983, 372 abweicht und insofern die Rechtssache auch von grundsätzlicher Bedeutung ist.

  • BFH, 16.01.2019 - VI R 24/16

    Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten

    Andererseits dürfen Aufwendungen für die Lebensführung, die die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht als Werbungskosten abgezogen werden, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen getätigt werden (Senatsurteil vom 12. November 1982 VI R 193/79, nicht veröffentlicht; Senatsbeschluss vom 7. April 2005 VI B 168/04, BFH/NV 2005, 1300).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2008 - 6 K 1567/04

    Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines

    Dass es sich beim "Handelsblatt" nicht um eine normale Tageszeitung handelt, habe der BFH mit Urteil vom 12. November 1982 VI R 193/79, Der Betrieb - DB - 1983, 372 entschieden.

    Dementsprechend hat der BFH in einer einzigen Entscheidung aus dem Jahr 1982 hinsichtlich der Tageszeitung "Handelsblatt" den Werbungskostenabzug bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines in einer Rechtsanwalts-, Steuerberatungs-, Unternehmensberatungs- und Wirtschaftsprüfungspraxis tätigen Diplom-Kaufmanns, der dort steuerliche und wirtschaftliche Beratung von Mandanten ausübte und mit Revisions- und Treuhandtätigkeiten befasst war, mit der Begründung zugelassen, dass das "Handelsblatt" wegen seiner Konzentration auf Wirtschaftsberichterstattung sowie mangels Vorhandenseins von Lokalteil, Sportteil und eines Feuilletons keine typische Tageszeitung sei, sondern eher wie eine Fachzeitschrift zu beurteilen sei (Urteil in DB 1983, 372, bezogen auf den Veranlagungszeitraum 1978).

    Insbesondere liegt keine sog. Divergenz zum BFH-Urteil in DB 1983, 372, zum Werbungskostenabzug beim "Handelsblatt" vor, da jener Entscheidung - wie oben ausgeführt - ein anderer Lebenssachverhalt ("Handelsblatt" mit seinem Inhalt im Jahr 1978) zugrunde gelegen hat.

  • FG Baden-Württemberg, 17.10.1996 - 6 K 252/96

    Anforderungen an Werbungskosten; Einkünfte aus Kapitalvermögen

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  • BFH, 07.09.1989 - IV R 128/88

    Aufwendungen für Tageszeitungen oder Wochenzeitschriften und für Radiogeräte sind

    Die Erwägungen, die den VI. Senat veranlaßt haben, die Kosten für den Bezug des "Handelsblatts" zum Betriebsausgabenabzug zuzulassen (Urteil vom 12. November 1982 VI R 193/79, Der Betrieb 1983, 372) treffen weder auf die Tageszeitungen (vgl. Urteil in BFHE 139, 151, BStBl II 1983, 715) noch auf Wochenzeitungen wie "Die Zeit" und den "Spiegel" zu.
  • FG Niedersachsen, 09.12.1998 - IX 606/97

    Aufwendungen für den Bezug des "Handelsblatt" als Werbungskosten bei den

    Der Kläger begründet seine Klage wie folgt: Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in den Urteilen vom 12. November 1982 VI R 193/79 (Der Betrieb 1983 S. 372) und vom 7. Juli 1989 IV R 128/88 (Bundessteuerblatt - BStBl - 1990 11, 19) festgestellt, daß sich aus dem objektiven Charakter des "Handelsblatt"- anders als bei typischen Tageszeitungen - nicht die Vermutung ableiten lasse, es sei auch aus Gründen der Lebensführung angeschafft worden.

    Nach den Ausführungen des BFH in den Urteilen vom 12 - November 1982 VI R 193/79 und vom 19. Januar 1996 VI R 64/95 (BFH/NV), denen der erkennende Senat im wesentlichen folgt, sind die Aufwendungen für den Bezug des "Handelsblatt"- anders als bei typischen Tageszeitungen - nicht ohne weiteres unter Hinweis auf das Aufteilungs- und Abzugs verbot des § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen.

  • BFH, 30.06.1983 - IV R 2/81

    Tageszeitung - Betriebsausgaben - Personengesellschaft

    Dieser Auffassung steht nicht entgegen, daß der VI. Senat des BFH in seinem Urteil vom 12. November 1982 VI R 193/79 (Der Betrieb - DB - 1983, 372) die Kosten für den Bezug des "Handelsblatts" wegen dessen Ähnlichkeit mit einer Fachzeitschrift als Werbungskosten anerkannt hat.
  • BFH, 19.01.1996 - VI R 64/95

    Abzug von Aufwendungen für den Bezug der Zeitung "Handelsblatt" als

    Aus diesem Grunde lasse sich im Streitfall -- anders als in dem der Entscheidung des BFH in DB 1983, 372 zugrundeliegenden Sachverhalt -- kein hinreichend klarer Berufsanlaß für die Anschaffung der Zeitung feststellen.
  • FG Brandenburg, 04.04.2002 - 3 K 2613/01

    Kosten für die Zeitschrift "Handelsblatt" sind steuerlich nicht absetzbar

    Der BFH hat zwar mit Urteil vom 12.11.1982 (VI R 193/79, Der Betrieb -DB- 1983, 372) ausgeführt, dass bereits der objektive Charakter des "Handelsblattes", das einer Fachzeitschrift nahezu gleichkomme, für eine berufliche Nutzung im wirtschaftlichen Bereich spreche.
  • FG Baden-Württemberg, 28.04.1988 - III K 55/87
    So habe der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 12. November 1982 VI R 193/79 (Der Betrieb "DB" 1983, 372) das "Handelsblatt" nicht als typische Tageszeitung, sondern als eine Art Fachzeitschrift behandelt, in der spezifische Wirtschaftsfragen abgehandelt würden.

    Was die betriebliche bzw. berufliche Zuordnung angeht, so ist zunächst anzuknüpfen an das BFH-Urteil vom 12. November 1982 VI R 193/79 (DB 1983, 372).

  • FG Düsseldorf, 04.10.1983 - VIII/XI 108/78
  • FG Düsseldorf, 17.01.2001 - 9 K 5608/00

    Aufwendungen für den Bezug einer Zeitung als Werbungskosten

  • FG München, 10.12.1997 - 1 K 3799/97
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Rechtsprechung
   BFH, 01.10.1982 - VI R 192/79   

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https://dejure.org/1982,250
BFH, 01.10.1982 - VI R 192/79 (https://dejure.org/1982,250)
BFH, Entscheidung vom 01.10.1982 - VI R 192/79 (https://dejure.org/1982,250)
BFH, Entscheidung vom 01. Oktober 1982 - VI R 192/79 (https://dejure.org/1982,250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 9

  • Wolters Kluwer

    Darlehnszinsen - Anschaffung eines privaten Pkw - Werbungskosten - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - Berufsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Abzugsfähigkeit von Kreditzinsen für die Anschaffung eines PKW bei Arbeitnehmern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 488
  • DB 1983, 372
  • BStBl II 1983, 17
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.03.1962 - VI 79/60 S

    Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

    Auszug aus BFH, 01.10.1982 - VI R 192/79
    Mit der Revision machen die Kläger geltend, der Bundesfinanzhof (BFH) habe im Urteil vom 2. März 1962 VI 79/60 S (BFHE 74, 513, BStBl III 1962, 192) u. a. entschieden, daß alle Kosten, die wirtschaftlich mit einem Unfall zusammenhingen, z. B. auch Zinsen für ein zur Deckung der Reparaturkosten aufgenommenes Darlehen, zu den Unfallkosten rechneten.

    Allerdings hat der erkennende Senat in dem von den Klägern angeführten Urteil in BFHE 74, 513, BStBl III 1962, 192 Zinsen für einen Kredit zur Beseitigung von Unfallschäden an einem privaten PKW als Werbungskosten beurteilt.

  • BFH, 07.02.1964 - VI 201/62 S

    Zinsen für einen Autokredit als Sonderausgaben

    Auszug aus BFH, 01.10.1982 - VI R 192/79
    Der Senat hat demgemäß bereits im Urteil vom 7. Februar 1964 VI 201/62 S (BFHE 79, 51, BStBl III 1964, 251) entschieden, daß die mit der Anschaffung eines Kfz zusammenhängenden Schuldzinsen nicht als Werbungskosten abziehbar sind.

    Selbst wenn er dabei die Absicht hat, den Wagen auch künftig bei Berufsfahrten zu benutzen, bleibt dieser doch ein Gegenstand seines privaten Vermögens (so schon BFHE 79, 51, BStBl III 1964, 251), weshalb - wie ausgeführt - ein Werbungskostenabzug entfallen muß.

  • BFH, 19.03.1982 - VI R 25/80

    Privates Wirtschaftsgut - Zerstörung eines privaten Wirtschaftsguts -

    Auszug aus BFH, 01.10.1982 - VI R 192/79
    Der Senat legt diese Vorschrift in ständiger Rechtsprechung dahin aus, daß Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit alle durch den Beruf veranlaßten Aufwendungen sind (vgl. z. B. Urteil vom 19. März 1982 VI R 25/80, BFHE 135, 479, BStBl II 1982, 442).
  • BFH, 30.11.1979 - VI R 83/77

    Die auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Kreditzinsen für

    Auszug aus BFH, 01.10.1982 - VI R 192/79
    Mit diesem Pauschbetrag sind nach dem Urteil des Senats vom 30. November 1979 VI R 83/77 (BFHE 129, 346, BStBl II 1980, 138) Zinsen für einen Kredit zur Anschaffung eines privaten PKW mitabgegolten, und zwar auch, soweit der PKW für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird.
  • BSG, 24.05.2017 - B 14 AS 32/16 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Einbehalt eines

    Selbst wenn das LSG - wie der Kläger behauptet - festgestellt haben sollte, dass er zur Erreichung seines Arbeitsplatzes auf den mit dem Darlehen angeschafften Pkw zwingend angewiesen gewesen sei , ist die Anschaffung eines Pkw schon einkommensteuerrechtlich durch einen Arbeitnehmer, wenn es sich bei dem Fahrzeug nicht um ein Arbeitsmittel handelt, stets ein privater Vorgang (BFH vom 1.10.1982 - VI R 192/79 - BFHE 136, 488) , was eine Berücksichtigung damit verbundener Aufwendungen als notwendige Ausgabe iS von § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB II über die Beträge nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchst a Alg II-V aF hinaus grundsätzlich schon im Ansatz ausschließt (vgl zum Verhältnis zwischen steuerrechtlichen Werbungskosten und der Einkommensbereinigung nach dem SGB II nur BSG vom 19.6.2012 - B 4 AS 163/11 R - BSGE 111, 89 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 53, RdNr 18 f; BSG vom 11.12.2012 - B 4 AS 27/12 R - SozR 4-4225 § 6 Nr. 2 RdNr 30) .
  • BFH, 11.01.2007 - VI R 52/03

    Bewirtungsaufwendungen können als Werbungskosten abziehbar sein

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) liegen Werbungskosten vor, wenn zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart ein Veranlassungszusammenhang besteht (BFH-Beschlüsse vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, 216, und vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; BFH-Urteil vom 1. Oktober 1982 VI R 192/79, BFHE 136, 488, BStBl II 1983, 17).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Nach der Rechtsprechung des BFH liegen Werbungskosten - über den unmittelbaren Wortlaut des § 9 Abs. 1 EStG hinaus - dann vor, wenn zwischen den Aufwendungen und der jeweiligen Einkunftsart ein Veranlassungszusammenhang besteht (BFH-Beschlüsse vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213, 216; vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, BStBl II 1978, 105; BFH-Urteile vom 1. Oktober 1982 VI R 192/79, BFHE 136, 488, BStBl II 1983, 17 - betreffend § 19 EStG - vom 21. Juli 1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 113, BStBl II 1982, 37 - betreffend § 20 EStG - vom 23. Oktober 1984 IX R 48/80, BFHE 143, 313, BStBl II 1985, 453 - betreffend § 21 EStG - vom 21. Juli 1981 VIII R 32/80, BFHE 134, 124, BStBl II 1982, 41 - betreffend § 22 EStG -, jeweils m.w.N.).
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